Voraussetzung für einen Abnehmer ist der Nachweis der Bedürftigkeit. Üblicherweise geschieht dies durch die Vorlage des individuellen Bürgergeld - Bescheides.
Liegt kein Bürgergeld - Bescheid vor, kann auch ein anderer Nachweis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Bezüge nicht über dem Bürgergeld - Satz liegen.
Anmeldungen sind zu den Büroöffnungszeiten (siehe rechts) möglich.
Die Tafel Kaltenkirchen stellt Ihnen dafür einen Abholerausweis für ihren Haushalt aus, mit dem Sie dann regelmäßig am Ausgabetag Waren erhalten.
Die Ausgabe erfolgt gegen einen symbolischen Betrag von 2,-- Euro zu den Ausgabezeiten an dem Tag, der auf dem Abholausweis angegeben ist.
So kommen Sie zu uns: